Wer regelmäßig bei Temu, Shein, AliExpress oder anderen Händlern außerhalb der EU bestellt, sollte jetzt genau hinschauen. Denn ab dem 1. November 2026 werden Einkäufe aus Drittstaaten noch einmal spürbar teurer. Die Europäische Union führt eine neue Bearbeitungsgebühr ein, die Verbraucher indirekt über die Preise zu spüren bekommen werden.
Was genau ändert sich?
Ab dem 1. November 2026 erhebt die EU eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 2 Euro pro Warenposition für Sendungen aus Nicht-EU-Ländern. Diese Gebühr gilt unabhängig vom Wert der Sendung, somit auch für Bestellungen, die mehr als 150 Euro kosten. Sie wird pro Warenkategorie fällig, nicht pro Artikel. Das bedeutet: Wer zehn identische T-Shirts bestellt, zahlt nur einmal 2 Euro. Wer jedoch ein T-Shirt und eine Haarspange in einem Paket bestellt, zahlt 4 Euro, da es sich um zwei unterschiedliche Warenkategorien handelt.
Die Vorgeschichte: Der 3-Euro-Zoll seit Juli
Die neue Gebühr kommt nicht aus dem Nichts. Bereits seit dem 1. Juli 2026 gilt für Sendungen mit einem Wert bis 150 Euro ein pauschaler Zoll von 3 Euro pro Warenkategorie. Zuvor waren diese sogenannten Kleinsendungen von Zöllen befreit. Durch die neue Bearbeitungsgebühr erhöht sich die zusätzliche Belastung für viele Bestellungen nun auf mindestens 5 Euro pro Warenkategorie.
Ein Beispiel: Ein Paket mit einem T-Shirt und einer Haarspange (zwei Kategorien) kostet ab November allein an Abgaben 10 Euro, das heißt 6 Euro Zoll (2 × 3 Euro) und 4 Euro Bearbeitungsgebühr (2 × 2 Euro). Bei zehn identischen T-Shirts (eine Kategorie) fallen insgesamt nur 5 Euro an.
Warum führt die EU diese Gebühren ein?
Zum einen ist die Zahl der Pakete aus Nicht-EU-Ländern in den vergangenen Jahren explosionsartig gestiegen. Allein im Jahr 2025 gelangten knapp sechs Milliarden Päckchen in die EU - das entspricht mehr als 180 Sendungen pro Sekunde. Rund 90 Prozent davon stammen aus China. Diese Flut belastet die Zollbehörden enorm, die mit der Abfertigung und Kontrolle der vielen kleinen Sendungen an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen. Die Einnahmen aus der Gebühr sind zweckgebunden und sollen diese Kosten decken.
Zum anderen geht es um faire Wettbewerbsbedingungen. Viele Produkte aus Drittstaaten entsprechen nicht den europäischen Sicherheits- und Qualitätsstandards. Billigware aus Fernost steht immer wieder in der Kritik, beispielsweise wegen verschluckbarer Kleinteile, unsicherer Stromkabel oder Schadstoffe in Kinderspielzeug.
Europäische Hersteller fühlen sich durch die extrem niedrigen Preise benachteiligt. Die neuen Abgaben sollen dazu beitragen, die Preise zu harmonisieren und den Zustrom minderwertiger Ware zu bremsen.
Wer zahlt die Gebühr - und wer nicht?
Rein rechtlich sind nicht die Verbraucher, sondern die importierenden Händler bzw. Plattformen zur Zahlung der Gebühr verpflichtet. Diese dürfen die Kosten jedoch an ihre Kunden weitergeben, beispielsweise durch höhere Produktpreise oder einen separaten Aufschlag. Viele Plattformen haben bereits angekündigt, die Gebühr transparent auszuweisen oder direkt in den Endpreis einzurechnen.
Ein interessanter Nebeneffekt ist, dass derzeit mehrere große Onlinehändler neue Lagerhallen und Verteilzentren innerhalb der EU bauen. Der Hintergrund ist strategischer Natur. Wenn die Ware zunächst in großen Mengen in die EU importiert und von dort aus an die Kunden verschickt wird, fällt die Gebühr nur einmal pro Warenkategorie an, nicht jedoch bei jeder einzelnen Kundenbestellung.

