Ab heute, dem 19. Juni 2026, sind viele Unternehmen in Deutschland dazu verpflichtet, auf ihren Webseiten oder in ihren Apps eine neue Funktion bereitzustellen: den sogenannten Widerrufsbutton. Damit soll es für Verbraucher einfacher werden, online geschlossene Verträge zu widerrufen. Was bisher oft per E-Mail, über Kontaktformulare oder umständliche Servicebereiche lief, soll künftig direkt über eine klar erkennbare Online-Funktion möglich sein.
Die neue Pflicht betrifft nicht nur klassische Onlineshops. Auch Anbieter digitaler Inhalte, Streaming- oder Softwaredienste, Onlinekurse, Buchungsplattformen, Apps und bestimmte Finanzdienstleistungen können davon betroffen sein. Ausschlaggebend ist, ob ein Vertrag mit Verbrauchern über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen wird und für diesen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
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