In einigen europäischen Ländern hat Disney+ die HDR-Wiedergabe wieder aktiviert. Die Freude darüber dürfte bei vielen Abonnenten jedoch schnell verfliegen, denn die Rückkehr ist an technische Bedingungen geknüpft, durch die zahlreiche weit verbreitete Streaming-Geräte und Fernseher ausgeschlossen werden.
Wer einen Apple TV 4K, eine Nvidia Shield, einen Samsung-Fernseher mit Tizen oder eine PlayStation 5 nutzt, kann weiterhin weder 4K noch HDR nutzen. Das Comeback gleicht einem Kompromiss, der vor allem eines zeigt: Der Streit um Patente und Lizenzgebühren hat den Streamingdienst zu einer Lösung gezwungen, die für viele Kunden keine ist.
Hintergrund ist ein Patentstreit mit dem US-Technologieunternehmen InterDigital, der zu den monatelangen Einschränkungen geführt hat. Im Kern geht es um den Videocodec HEVC, der für hochauflösendes Streaming bei vergleichsweise moderatem Datenverbrauch zum Einsatz kommt. InterDigital beansprucht Patente auf diese Technologie und verlangt Lizenzzahlungen von Disney.
Nach mehreren Gerichtsentscheidungen - unter anderem vor dem Unified Patent Court - sah sich Disney im Sommer 2026 gezwungen, 4K UHD und HDR in elf EU-Ländern vorübergehend abzuschalten. Betroffen waren Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Italien, die Niederlande, Portugal, Rumänien und Schweden. Auch Brasilien war Teil dieser Maßnahme. Großbritannien und Irland waren davon nicht betroffen.
Bereits im Februar 2026 hatte Disney die dynamischen HDR-Formate Dolby Vision und HDR10+ sowie 3D-Inhalte aus dem Angebot gestrichen. Diese Formate sind bis heute nicht zurückgekehrt. Die nun erfolgte HDR-Rückkehr beschränkt sich ausschließlich auf den Basisstandard HDR10.
Was genau zurück ist und was fehlt
Disney+ setzt für die Wiedergabe von HDR10 nach dem HEVC-Aus auf den lizenzkostenfreien Codec VP9, genauer gesagt auf das Profil VP9-2, der prinzipiell in der Lage ist, HDR10-Signale zu übertragen. Das Problem: VP9-2 wird von deutlich weniger Endgeräten unterstützt als HEVC. Während moderne Fernseher in der Regel über einen HEVC-Decoder verfügen, fehlt vielen älteren oder auch aktuellen Geräten die nötige VP9-2-Unterstützung.
Konkret bedeutet das: Auf kompatiblen Geräten zeigt Disney+ wieder Inhalte in 4K UHD und HDR10. Inkompatible Geräte erhalten stattdessen lediglich einen SDR-Stream in niedrigerer Auflösung, oft sogar nur in H.264.
Messungen zeigen, dass ein Apple TV 4K der dritten Generation anstelle eines VP9-HDR10-Streams mit rund 15,9 Megabit pro Sekunde nur einen H.264-SDR-Stream mit etwa 4,8 Megabit pro Sekunde ausgibt.
Dolby Vision und HDR10+ bleiben in den betroffenen Ländern weiterhin vollständig nicht verfügbar. Für Besitzer von Fernsehern mit Dolby Vision, die Wert auf dynamische Metadaten und die bestmögliche Bildqualität legen, ist das ein erheblicher Rückschritt.
Diese Geräte sind außen vor.
Die Liste der nicht unterstützten Geräte ist lang und betrifft Millionen Haushalte. Zu den prominentesten Ausnahmen gehören:
- Apple TV 4K (alle Generationen),
- Nvidia Shield TV und Shield TV Pro
- Samsung-Fernseher mit Tizen (sämtliche Modelljahre).
- Panasonic-Fernseher
- Sony PlayStation 5 und Xbox Series X/S.
- LG-Fernseher mit webOS vor dem Modelljahr 2020
Die HDR10-Wiedergabe funktioniert dagegen auf neueren Android-TV- und Google-TV-Geräten verschiedener Hersteller, darunter Philips, Sony, TCL und Google, auf Amazon Fire TV Sticks, auf Hisense-Fernsehern ab dem Modelljahr 2019, auf LG-Geräten ab 2020 sowie auf der Meta Quest 3 und 3S. Disney+ rollt die Unterstützung nach eigenen Angaben schrittweise aus, sodass es innerhalb dieser Gruppen noch zu Unterschieden kommen kann.
Verbraucherschützer fordern eine Entschädigung.
Die technische Notlösung hat bereits ein juristisches Nachspiel. Europäische Verbraucherverbände, darunter Euroconsumers, fordern eine Entschädigung für Abonnenten, die für Premium-Funktionen bezahlt haben, diese aber nicht nutzen können. Disney+ hat zumindest teilweise reagiert und bietet betroffenen Kunden in Deutschland eine anteilige Rückerstattung für den aktuellen Abrechnungszeitraum an. Das gilt insbesondere für Jahresabonnenten, die bei einer Kündigung normalerweise leer ausgehen würden.
Ob diese Rückerstattung ausreicht, ist fraglich. Denn der Premium-Tarif von Disney+ umfasst neben 4K und HDR auch Dolby Atmos, IMAX Enhanced und vier parallele Streams. Wer wegen fehlender HDR-Unterstützung auf diese Features verzichtet, zahlt weiterhin den vollen Preis für ein deutlich reduziertes Leistungsversprechen.
Ein Comeback auf wackligen Beinen
Die HDR-Rückkehr könnte nur von kurzer Dauer sein. InterDigital hat bereits Klage gegen die Nutzung von VP9 eingereicht. Das Unternehmen argumentiert, dass auch dieser Codec auf von ihm entwickelte Technologie zurückgreift und somit Lizenzzahlungen fällig werden.
Sollte das Gericht erneut zugunsten von InterDigital entscheiden, droht Disney+ ein weiterer Rückzug - diesmal von der gerade erst wiederhergestellten HDR10-Wiedergabe. Der Streamingdienst hat sich mit dem Codec-Wechsel also lediglich Zeit erkauft, das zugrunde liegende Problem aber nicht gelöst.
Für Abonnenten bedeutet das anhaltende Unsicherheit. Wer auf eine dauerhafte Lösung hofft, muss sich gedulden. Bis dahin bleibt die Situation ein Paradebeispiel dafür, wie ein Patentstreit die Nutzererfahrung eines technisch eigentlich ausgereiften Streamingdienstes beeinträchtigen kann.

