Cookie-Banner gehören für Internetnutzer:innen seit Jahren zum Alltag. Beim Besuch vieler Webseiten muss zunächst entschieden werden, welche Cookies akzeptiert oder abgelehnt werden. Damit könnte künftig zumindest teilweise Schluss sein. Am 21. Oktober 2026 haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Position zur Reform der Cookie-Regeln geeinigt.
Ziel ist es, die Zahl der störenden Einwilligungsfenster zu reduzieren. Allerdings verfolgen die Mitgliedstaaten dabei einen anderen Ansatz als die Europäische Kommission. Eine vollständige Abschaffung der Cookie-Banner ist vorerst nicht vorgesehen.
EU-Kommission wollte Cookie-Einstellungen im Browser speichern
Im Rahmen ihres Digital-Omnibus-Pakets hatte die Europäische Kommission vorgeschlagen, die Einwilligung in Cookies grundlegend zu vereinfachen. Nutzer sollten ihre Datenschutzpräferenzen zentral festlegen können, beispielsweise direkt im Browser. Diese Einstellungen würden anschließend automatisch an besuchte Webseiten übermittelt.
Wer beispielsweise Tracking-Cookies grundsätzlich ablehnt, müsste diese Entscheidung somit nicht mehr auf jeder einzelnen Webseite wiederholen. Darüber hinaus sah der ursprüngliche Vorschlag vor, dass Webseiten eine Ablehnung mit nur einem Klick ermöglichen und getroffene Entscheidungen mindestens sechs Monate respektieren müssen.
Die EU-Mitgliedstaaten unterstützen diesen Ansatz in ihrer gemeinsamen Verhandlungsposition jedoch nicht. Stattdessen setzen sie auf zusätzliche Ausnahmen von der Einwilligungspflicht.
Diese Cookies sollen künftig ohne Zustimmung erlaubt sein
Laut dem Beschluss des EU-Rates dürfen Webseitenbetreiber bestimmte Cookies und vergleichbare Tracking-Technologien ohne vorherige Einwilligung einsetzen.
Vorgesehen sind insbesondere folgende Einsatzbereiche:
- Bereitstellung von Diensten: Cookies, die für die Bereitstellung einer vom Nutzer angeforderten Funktion oder Dienstleistung notwendig sind.
- Reichweitenmessung: Bestimmte Cookies, mit denen Webseitenbetreiber beispielsweise Besucherzahlen und die Nutzung ihrer Angebote auswerten.
- IT-Sicherheit: Cookies, die dazu beitragen, Geräte und Nutzer vor Sicherheitsrisiken zu schützen.
Dadurch könnten Webseiten künftig in mehr Fällen auf Cookie-Banner verzichten. Die bestehenden Regeln der ePrivacy-Richtlinie bleiben grundsätzlich erhalten und werden um zusätzliche Ausnahmen ergänzt.
Verschwinden Cookie-Banner damit vollständig?
Nein, auch nach den Vorstellungen der Mitgliedstaaten sollen Cookie-Banner nicht vollständig verschwinden.Insbesondere bei Cookies für personalisierte Werbung und seitenübergreifendes Tracking bleibt die Einwilligung der Nutzer weiterhin relevant.
Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass Webseitenbetreiber für technisch notwendige, sicherheitsbezogene oder zur Reichweitenmessung eingesetzte Cookies künftig keine gesonderte Zustimmung mehr einholen müssen.
Wie weit diese Ausnahmen tatsächlich reichen, hängt allerdings von der endgültigen gesetzlichen Ausgestaltung ab. Nicht jede Form der Webanalyse wäre damit automatisch ohne Einwilligung erlaubt.
Wann könnten die neuen Cookie-Regeln gelten?
Bis zur Umsetzung wird noch einige Zeit vergehen. Der Beschluss vom 21. Oktober 2026 stellt zunächst lediglich die gemeinsame Verhandlungsposition der EU-Mitgliedstaaten dar. Das Europäische Parlament muss noch eine eigene Position verabschieden. Anschließend müssen sich Parlament und Rat auf einen gemeinsamen Gesetzestext einigen.
Die Cookie-Reform ist außerdem Bestandteil eines umfangreicheren Gesetzespakets, das unter anderem Änderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), von Datenvorschriften und von Meldeverfahren für Cybersicherheitsvorfälle umfasst.
Ein konkreter Termin für das Inkrafttreten der neuen Cookie-Regeln steht deshalb noch nicht fest.
Fazit
Die EU-Mitgliedstaaten möchten die Zahl der Cookie-Banner deutlich reduzieren, ohne dabei die Einwilligungspflicht grundsätzlich abzuschaffen. Anstelle zentral gespeicherter Browser-Einstellungen bevorzugen sie zusätzliche Ausnahmen für bestimmte Cookies.
Für Internetnutzer könnte das langfristig weniger störende Abfragen bedeuten. Gleichzeitig würden Webseitenbetreiber bei bestimmten Funktionen von der Pflicht entlastet, eine Einwilligung einzuholen.
Ob und in welcher Form diese Änderungen tatsächlich umgesetzt werden, entscheiden erst die weiteren Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament.

