Anthropic verschärft die Zugangskontrollen für Claude. Ab dem 8. Juli 2026 gilt eine aktualisierte Datenschutzerklärung, in der das Unternehmen ausdrücklich festlegt, dass Nutzer unter bestimmten Umständen ihr Alter oder ihre Identität bestätigen müssen.
Nach aktuellem Stand müssen nicht alle Claude-Nutzer beim Login ihren Ausweis automatisch hochladen. Laut Anthropic betrifft dies bestimmte Funktionen und ausgewählte Anwendungsfälle.
Was verlangt Anthropic bei der Verifizierung?
Die Identitätsprüfung wird über den Drittanbieter Persona Identities durchgeführt. Nutzer können aufgefordert werden, ein gültiges amtliches Ausweisdokument vorzulegen. Dazu zählen beispielsweise Reisepass, Führerschein oder Personalausweis. Zusätzlich kann ein Live-Selfie über Smartphone oder Webcam verlangt werden, um zu prüfen, ob die Person dem Ausweisdokument entspricht.
Anthropic betont, dass die eigentlichen Ausweis- und Selfie-Bilder nicht auf Anthropic-Systemen, sondern von Persona Identities erhoben und gespeichert werden. Anthropic ist nach eigener Darstellung jedoch weiterhin für die Verifizierungsdaten verantwortlich und kann bei Bedarf auf Verifizierungsdatensätze von Persona zugreifen, beispielsweise bei Einsprüchen gegen eine Kontosperre.
Laut Anthropic soll die Verifizierung in der Regel nur wenige Minuten dauern.
Nicht akzeptiert werden unter anderem Screenshots, Kopien, Scans, Fotos von Fotos sowie digitale oder physische Ausweise, wie beispielsweise Mitarbeiter- oder Studierendenausweise, und vorläufige Papierdokumente.
Nutzt Anthropic Ausweisdaten zum KI-Training?
Nach eigener Aussage: nein. Anthropic erklärt, dass die Verifizierungsdaten nicht zum Training der KI-Modelle genutzt werden. Sie sollen lediglich dazu dienen, die Identität zu bestätigen und rechtliche sowie sicherheitsbezogene Verpflichtungen zu erfüllen.
Diese Daten sollen nicht für Werbe- oder Marketingzwecke verwendet werden. Laut Anthropic werden Verifizierungsdaten außerdem nicht an weitere Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist rechtlich erforderlich.
Warum führt Anthropic diese Prüfung ein?
Anthropic begründet diesen Schritt mit Missbrauchsprävention, der Durchsetzung der eigenen Nutzungsrichtlinien sowie rechtlichen Verpflichtungen. Dies passt zu einer Entwicklung, die in der KI-Branche zunehmend zu beobachten ist. Je leistungsfähiger KI-Systeme werden, desto stärker versuchen Anbieter, bestimmte Funktionen nicht mehr anonym oder pseudonym zugänglich zu machen.
Moderne KI-Systeme können mittlerweile nicht nur Texte beantworten. Claude kann beispielsweise zunehmend längere Aufgaben ausführen, mit verbundenen Apps arbeiten, Informationen abrufen und Aktionen im Namen des Nutzers ausführen. Je stärker KI-Systeme in externe Dienste eingreifen, desto wichtiger werden aus Sicht der Anbieter Kontrollmechanismen gegen Betrug, Missbrauch, automatisierte Massenkonten oder Verstöße gegen regionale Vorschriften.
Der kritische Punkt: Sicherheit gegen Privatsphäre
Die neue Identitätsprüfung ist zwar technisch nachvollziehbar, jedoch gesellschaftlich und datenschutzrechtlich heikel. Einerseits haben KI-Anbieter ein legitimes Interesse daran, Missbrauch zu verhindern. Gerade bei leistungsfähigen Modellen, automatisierten Workflows und potenziell sensiblen Fähigkeiten kann es problematisch sein, wenn Nutzer beliebig viele anonyme Konten erstellen können.
Andererseits verlieren Nutzer ein Stück ihrer digitalen Anonymität. Wer für bestimmte Claude-Funktionen einen Ausweis und möglicherweise ein Selfie vorlegen muss, vertraut nicht nur Anthropic, sondern auch einem externen Identitätsdienstleister. Das dürfte vor allem bei Nutzern, die KI-Dienste bewusst pseudonym verwenden oder grundsätzlich keine Ausweisdokumente an private Plattformen übermitteln möchten, schlecht ankommen.

