Ab heute, dem 28. April 2026, gilt die USB-C-Pflicht in der Europäischen Union nun auch für Laptops. Damit wird die Regelung zum einheitlichen Ladeanschluss auf eine weitere große Geräteklasse ausgeweitet. Bereits zuvor waren unter anderem Smartphones, Tablets und weitere mobile Elektronikgeräte davon erfasst. Gemäß den neuen Vorgaben müssen Laptops, die in der EU verkauft werden sollen, mit einem USB-C-Ladeanschluss ausgestattet sein.
Die Umstellung folgt der europäischen Vorgabe für einheitliche Ladegeräte, die seit Jahren schrittweise eingeführt wird. Laut aktuellen Berichten betrifft die Pflicht nun auch mobile Computer mit einer Leistungsaufnahme von bis zu 240 Watt. Somit unterliegen auch leistungsstärkere Geräte der Regelung, sofern sie innerhalb dieser Grenze liegen.
Die Neuregelung soll den Alltag der Käufer erleichtern. Künftig kann ein Ladegerät geräteübergreifend genutzt werden. Dadurch sollen Elektroschrott und unnötige Doppelkäufe reduziert werden. Gleichzeitig gilt jedoch, dass nicht jedes USB-C-Kabel automatisch für jedes Gerät geeignet ist. Ausschlaggebend sind die unterstützte Leistung und die Kennzeichnung des Kabels, etwa über Power Delivery und die passende Wattzahl.
Für Verbraucher bedeutet dies vor allem weniger Kabelchaos und mehr Kompatibilität.

