Im Sommer 2022 hat Amazon die Preise für das Prime-Abo drastisch erhöht. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hält diese Preisanpassung für unzulässig und hat daher im Dezember 2025 eine Verbandsklage beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht.
Zahlreiche Verbraucher:innen können sich der Klage anschließen, um die Differenz zwischen dem alten und dem erhöhten Beitrag zurückzufordern. In diesem Artikel werden die Hintergründe der Preiserhöhung, die entsprechenden Gerichtsentscheidungen sowie der aktuelle Stand des Sammelverfahrens erläutert. Zudem werden praktische Hinweise gegeben, wie Betroffene vorgehen können.
Was ist 2022 passiert?
Am 15. September 2022 erhöhte Amazon den Preis für seine Prime-Mitgliedschaft, ohne die Zustimmung der Bestandskunden einzuholen. Der Jahresbeitrag stieg von 69 € auf 89,90 €, der monatliche Preis von 7,99 € auf 8,99 €. Auch die Prime-Student-Tarife wurden erhöht (monatlich von 3,99 € auf 4,49 € bzw. jährlich von 34 € auf 44,90 €). Die Preiserhöhung betraf damit Millionen deutscher Kunden.
Die Verbraucherzentrale NRW beanstandet insbesondere die Preisanpassungsklausel in den Amazon-Prime-AGB. Diese erlaube Amazon, Preise einseitig zu ändern, ohne die Voraussetzungen oder Grenzen der Anpassung klar zu definieren. Die Klausel sei damit intransparent und benachteilige die Verbraucher. Kunden hätten nur die Wahl gehabt, der Erhöhung zuzustimmen oder das Abonnement zu kündigen. Dies stelle nach Ansicht der Verbraucherzentrale keine echte Wahlmöglichkeit dar.
Gerichtliche Entscheidungen 2025
Die Verbraucherzentrale NRW klagte gegen Amazon und erzielte 2025 zwei wegweisende Urteile:
- Landgericht Düsseldorf (15. Januar 2025): erklärte die Preisanpassungsklausel für unwirksam, weil sie Amazon das Recht zu beliebigen Preiserhöhungen einräumt.
- Oberlandesgericht Düsseldorf (30. Oktober 2025): wies Amazons Berufung zurück und bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Das Gericht befand, die Klausel gewähre ein einseitiges Anpassungsrecht und verletze das Transparenzgebot. Amazon legte Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein, weshalb die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist.
Die Verbraucherzentrale will jedoch nicht nur einen Unterlassungsanspruch durchsetzen, sondern auch die zu viel gezahlten Beiträge zurückerlangen. Da sich einzelne Ansprüche summieren und ein hoher Organisationsaufwand entsteht, ist im Verbandsklagerecht (Abhilfeklage nach § 4 UKlaG n.F.) eine Sammelklage möglich.
Die Verbandsklage beim OLG Hamm
Kläger und Beklagter
- Klägerin: Verbraucherzentrale Nordrhein‑Westfalen.
- Beklagte: Amazon Digital Germany GmbH (für Prime) und Amazon Instant Video Germany GmbH (für Prime Student).
- Aktenzeichen: I‑13 VKl 1/25 (Abhilfeklage).
- Gericht: Oberlandesgericht Hamm.
Die Abhilfeklage wurde am 5. Dezember 2025 eingereicht und am 12. Januar 2026 öffentlich bekannt gemacht. Seitdem können sich Betroffene in ein Klageregister eintragen.
Was fordert die Verbraucherzentrale?
In der Klage verlangt die Verbraucherzentrale NRW, dass Amazon allen Betroffenen die Differenz zwischen alten und neuen Preisen für ihre Prime-Zahlungen sowie Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz erstattet. Dies soll für alle Zahlungen gelten, die zwischen der Preiserhöhung im September 2022 und dem Ende der mündlichen Verhandlung vor dem OLG Hamm geleistet wurden. Zudem soll das Gericht feststellen, dass die Preisanpassungsklausel unwirksam ist und Amazon zu den Erstattungen verpflichtet ist.
Teilnehmerzahl
Seit der Öffnung des Klageregisters können sich betroffene Verbraucher kostenlos anmelden. Laut verschiedenen Medien haben sich bereits im Juni 2026 über 130.000 Menschen registriert.
Wer kann sich der Klage anschließen?
Teilnahmeberechtigt sind alle Verbraucher, die:
- vor dem 15. September 2022 bereits eine Prime‑ oder Prime‑Student‑Mitgliedschaft hatten und dem Preisanstieg nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
- nach dem Stichtag weiterhin Beiträge bezahlt haben (monatlich oder jährlich), also vom erhöhten Preis betroffen sind.
- Wohnsitz in Deutschland haben (weil das Verbandsklagerecht nur in Deutschland anwendbar ist).
Neukunden, die ihr Abo nach dem 15. September 2022 abgeschlossen haben, sind nicht anspruchsberechtigt. Verbraucher sollten beachten, dass ein Wechsel vom Jahres- zum Monatsabo oder umgekehrt nach Ankündigung der Preiserhöhung als Zustimmung zur Preisanpassung gewertet werden könnte.
Wie läuft die Anmeldung?
- Klage‑Check der Verbraucherzentrale: Über das Online‑Tool kann man prüfen, ob man berechtigt ist und wie hoch der mögliche Anspruch sein könnte. Die Verbraucherzentrale verweist auf ungefähr 20 € pro Jahr (Jahreszahler) bzw. 12 € pro Jahr (Monatszahler) als mögliche Rückerstattung, wenn die Preiserhöhung für ein Jahr galt. Je länger das Verfahren dauert, desto höher kann der Erstattungsbetrag werden【757643072426269†L128-L181】.
- Eintragung in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz (BfJ): Betroffene müssen sich beim BfJ registrieren. Dabei geben sie an, ob sie Prime oder Prime Student nutzen, seit wann sie Mitglied sind und welchen Tarif sie zahlen. Die Registrierung ist kostenfrei. Wichtig: Die Eintragung muss vor dem Ende des Klageregisters (in der Regel drei Wochen nach der mündlichen Verhandlung) erfolgen.
- Keine eigenen Klagen mehr möglich: Wer im Klageregister eingetragen ist, kann nicht gleichzeitig selbst gegen Amazon klagen. Ein Verzicht auf die Eintragung bedeutet jedoch nicht, dass man generell keine Ansprüche hat - diese verjähren dann allerdings möglicherweise.
Erste mündliche Verhandlung und weitere Schritte
Die erste mündliche Verhandlung am Oberlandesgericht Hamm fand am 19. Mai 2026 statt. Drei Wochen danach wird das Klageregister geschlossen. Das Gericht muss dann prüfen, ob die Klage zulässig und begründet ist. Sollte das OLG Hamm der Klage stattgeben, wird ein Abhilfeurteil ergehen, das im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Amazon kann dagegen Berufung einlegen, wodurch sich das Verfahren weiter verlängern kann.
Erst wenn das Urteil rechtskräftig ist, wird ein Treuhänder die erstatteten Beiträge auszahlen, ähnlich wie bei der Dieselskandal-Sammelklage. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass solche Verfahren mehrere Jahre dauern können. Dennoch lohnt sich die Anmeldung, da sie kostenfrei ist und eine Rückzahlung möglich ist.
Unterschied zum Verfahren der Verbraucherzentrale Sachsen
Neben der Preiserhöhungsklage gibt es eine weitere Verbandsklage gegen Amazon. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat Amazon verklagt, da Prime-Video-Abonnenten Werbung sehen müssen, obwohl der Dienst als werbefrei beworben wurde.
Dieses Verfahren ist separat und hat nichts mit der Preiserhöhungsklage zu tun. Wer von beiden Sachverhalten betroffen ist, kann sich an beiden Verfahren beteiligen, jedoch jeweils separat.

